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Grenzbewachung West
Ein Zeitgenosse beschrieb die Lebensumstände unmittelbar nach Kriegsende sehr eindrucksvoll:
"Als die deutsche Bevölkerung aus der Benommenheit des Zusammenbruches sich kam, fand sie sich in einer sehr kleinen Well wieder. Es gab kein Deutsches Reich mehr, keine großen Verwaltungsgebiete, keine Verbindungen durch Bahn, Kraftwagen oder lost, keinen Fernsprecher, keine Zeitung, meist keinen Rundfunk, kein Gas und kein elektrisches Licht, oft keine Wasserleitung und immer sehr wenig zu essen, Die Besatzungsmächte sorgten für das Notwendigste, deutsche Behörden gab es nicht."
Das Vakuum der nicht funktionierenden deutschen Exekutive füllten die Besatzungsmächte:
Die oberste Befehlsgewalt für ganz Deutschland hatte seit Juni 1945 der Kontrollrat der vier Besatzungsmächte. Die Befehlsgewalt in den einzelnen Zonen hatten die Zonenbefehlshaber, denen wiederum die Militärregierungen der einzelnen Länder unterstanden.
Zu einem Brennpunkt notwendigen Handelns kristallisierte sich für die Besatzungsmächte alsbald die Bewachung der Zonengrenze heraus, damals "Demarkationslinie" genannt. Sie wurde schnell zu einer "echten" Grenze zwischen Ost und West.
Die Überwachung dieser späteren innerdeutschen Grenze oblag den jeweiligen Besatzungsmächten in ihren Zonen. Die britische Besatzungszone umfasste die neuen Länder" Schleswig-Holstein und Hannover (später das Land Niedersachsen), die amerikanische Besatzungszone die Länder Hessen und Bayern.
Die Entwicklung in der britischen Zone
Unmittelbar nach der Kapitulation standen in der britischen Besatzungszone an der Demarkationslinie (alte Bezeichnung) zur sowjetisch besetzten Zone (SBZ) genau wie an ihren internationalen Grenzabschnitten britische Militäreinheiten (u.a. auch kanadische und polnische Einheiten).
Um diese Einheiten für andere Aufgaben frei zu bekommen, beauftragte die britische Militärregierung im Juni 1947 in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen die deutsche Polizei, die Überwachung der Demarkationslinie zu übernehmen. Diese Polizeieinheiten wurden der Kontrolle durch britische Land-Conimissioners, Regional-Commissioners und Kreis-Residenz-Offices unterstellt.
Da die Polizeikräfte dieser Aufgabe zahlenmäßig auf Dauer nicht gewachsen waren, und sich die politischen Spannungen immer mehr verschärften, entschloss sich die britische Militärregierung, die Überwachung der Grenze ihrer Zone gegen den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands neu zu regeln.
Die Militärregierung erteilte daher Anfang 1948 der "Chefinspektion des Zollgrenzschutzes -Britische Zone-" den geheimen Auftrag, die Grenzaufsicht an der Demarkationslinie nach Maßgabe ihres an den Auslandsgrenzen bewährten Systems zu übernehmen.
Die genannte Einrichtung war bereits am 1. März 1946 gemeinsam mit der "Leitstelle der Finanzverwaltung für die britische Zone" entstanden. Mit der "finanztechnischen" Weisung Nr. 81 (abgekürzt FTA 81) wurde die Chefinspektion nach englischem Muster aus der Finanzverwaltung herausgelöst, die Beamten blieben aber hinsichtlich Besoldung, Versorgung usw. den zuständigen Oberfinazdirektionen verbunden. Der Chefinspektor hatte seinen Sitz in Oldenburg; dort residierte auch der für die Grenzbewachung der britischen Zone zuständige
"Frontier Control Service - FCS".
Unter einem "Controller General" mit seinem Vertreter dem "Deputy Controller", waren "Assistent Controllers -AC-", "Deputy Assistant Controllers -DAC-", "Frontier Post Guards in Charge of Post und "Frontier Post Guards" tätig. Die Offiziere des FCS trugen eine dunkelblaue, zweireihige Uniform mit silbernen Knöpfen, in die die Buchstaben "CCG -Control Commission Germany-" eingeprägt waren. Dazu eine dunkelblaue Uniformmütze (im Sommer weiß) mit CCG-Abzeichen. Die Fahrzeuge dieser Organisation waren dunkelblau gestrichen, den linken Kotflügel schmückte der weiße Namenszug "Frontier Control Service", den rechten das CCG-Wappen (rotes Wappen mit senkrecht stehendem blauen Kreuz, die Wappenflächen enthielten die Buchstaben CCG im goldgelben Farbton).
Die "Chefinspektion des Zollgrenzschutzes -Britische Zone-" hatte folgende Organisationsform:
In Schleswig-Holstein: Der Inspektion des Grenzdienstes Kiel (später das Hauptzollamt (G) Lübeck) unterstanden die Grenzkommissariate Lübeck, Ratzeburg, Hollenbek und Büchen mit insgesamt 26 Grenzaufsichtsstellen.
In Niedersachsen: Der Inspektion Uelzen unterstanden die Grenzkommissariate Bleckede, Hitzacker, Gartow, Prezelle (1951 aufgelöst), Lüchow, Bergen, Wittingen, Brome; die Inspektion Braunschweig mit den Grenzkommissariaten Velpke, Helmstedt, Schöningen, Winningstedt, Schladen und Bad Harzburg, die Inspektion Northeim mit den Grenzkommissariaten Braunlage, Walkenried, Bad Lauterberg, Duderstadt und Bremke.
Zollschiffstationen an der Elbe wurden in Bleckede (später in Hohnstorf), Hitzacker und Schnackenburg eingerichtet, dazu die einzige bis 1990 existierende berittene Grenzaufsichtsstelle Gartow mit 6 Dienstpferden.
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1945 wurde von der britschen Arrnee -der Besatzungsmacht- der eigene
"British Frontier Service -BFS-"
gegründet mit der Aufgabe, den Schmuggel über die Zonengrenze zu unterbinden.
Dieses Ziel zu erreichen, erwies sich als schwierig und personalaufwendig. Es wurde daher alsbald auch mit deutschen Behörden zusammengearbeitet, schließlich übertrug man diesen die Aufgaben ganz.
Die Aufgaben des BFS veränderten sich demzufolge, letztlich verblieb dieser schon Tradition gewordenen Organisation die Kontrolle der Güterbewegungen der britischen Streitkräfte.
In dankbarer Erinnerung bleiben diese in blaue Uniformen gekleideten Briten mit silbernen Abzeichen und weißen Dienstmützen allen Institutionen an der "alten Grenze". Bei kritischen Situationen in der Zeit des kalten Krieges, genügte oft schon das Erscheinen der "Offiziere in Blau" zur Entschärfung einer gespannten Lage'.
Zur Unterstützung des BFS setzte die britische Besatzungsmacht zeitweilig reguläre in der Bundesrepublik stationierte britische Truppen ein.
Diese Truppen setzten sich ans den verschiedensten Regimentern des Vereinigten Königreiches zusammen. Sie verschmolzen später zur gemeinsamen Einheit
"British Army of the Rhine -BAOR-".
Besonders trat diese Einheit bzw. ihre Vorläufer in den Konfliktsituationen während des kalten Krieges in Erscheinung, so bei der "berühmten Schlacht von Gorleben" im Oktober 1966. Dort war eine bedrohliche Situation auf der Oberelbe aufgetreten, als das westdeutsche Vermessungsboot "Kugelbake" Messungen und Peilungen vornehmen wollte. Die DDR hatte über den Grenzverlauf bekanntlich eigene Vorstellungen, so standen alsbald westdeutsche Zollboote, der Bundesgrenzschutz sowie britische Truppenteile den Grenztruppen der DDR gegenüber. Zum Glück blieb es bei militärischen Drohgebärden.
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Die Entwicklung in der amerikanischen Zone
In den Ländern dieser Zone, in Hessen und Bayern waren in der ersten Zeit nach dem Zusammenbruch ebenfalls militärische Einheiten bzw. Militärpolizei der Besatzungsmacht an der Demarkationslinie zur SBZ eingesetzt. Bei dem im Jahre 1946 beginnenden Aufbau einer Grenzaufsicht durch deutsche Organe ging man aber in den beiden Ländern verschiedene Wege.
In Hessen übernahm am 1. Februar 1946 auf Weisung der Militärregierung die
"Hessische Grenzpolizei"
die Überwachung der Demarkationslinie. Bis zum Herbst 1948 wurden nach und nach acht Grenzpolizeikommissariate mit 60 Grenzpolizeiposten eingerichtet, die der Grenzpolizeidirektion beim Hessischen Minister des Innern unterstanden.
In Bayern beauftragte die Militärregierung die Bayerische Landesgrenzpolizei mit der Aufsicht an der Demarkationslinie zur SBZ. Dieser Grenzpolizei gehörte auch der Zollgrenzschutz: an. Diese Einbindung war eine "bayerische Besonderheit", die dadurch entstand, dass Ende 1945 die amerikanische Besatzungsmacht die Bayerische Staatsregierung aufgefordert hatte, eine deutsche Grenzaufsicht an den Landesgrenzen einzurichten.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen wollte dieser Forderung mit der Wiederherstellung eines Zollgrenzschutzes nach "alter Art" entsprechen, konnte sich aber bei der amerikanischen Militärregierung damit nicht durchsetzen. Diese forderte eine Grenzpolizei "nach amerikanischem Muster". So wurde als Kompromiss die
"Bayerische Landesgrenzpolizei"
mit Verordnung Nr. 71 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 15. November 1945 ins Leben gerufen. Nach § 4 dieser Verordnung war der
Zollgrenzschutz eine Spezialorganisation der Grenzpolizei.
Der erste Organisations- und Stellenplan für den bayerischen Zollgrenzschutz an der SBZ- Demarkationslinie vom 25. April 1946 wies ein Grenzkommissariat (in Hof) und 19 Grenzaufsichtsstellen mit 98 Grenzaufsichtsbeamten aus. Zum GKom Hof gehörten drei GASt'en, zum HZA Bamberg 11 GASt'en, zum HZA SchweinfÜrt fünf GASten unter Leitung des BZKom Bad Neustadt. Organisatorisch unterstand der Zollgrenzschutz weiterhin den Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg, behielt auch nach dem Willen der Besatzungsmacht als Teil der Bayerischen Landesgrenzpolizei seine volle Selbständigkeit.
Die US-Army an der Grenze
Die globale "Sichierheitskontrolle" an den Grenzen der amerikanischen Besatzungszone oblag den örtlichen amerikanischen Gebietskommandeuren. Sie bedienten sich der "US-Constabulary", einer Sondereinheit für Sicherungsaufgaben, die insbesondere an den zugelassenen Grenzübergangsstellen tätig war. Ab März 1949 übernahm die amerikanische Zollpolizei der "US Customs Unit" diese Tätigkeit. Im Laufe der Zeit setzte die Militärregierung verschiedene weitere Einheiten ein, so u.a. die "7. US-Armee" mit ihrer "berühmten 2nd US-Cavalry". Beobachtungshütten an der Grenze wurden "rund um die Uhr" besetzt, modernste technische Geräte (Starcopes) eingesetzt, mit den bekannten "Jeeps" bestreifte man die Grenze.
Einheitliche Grenzbewachung an der Zonengrenze
Durch das am 1. April 1949 in Kraft getretene
"Gesetz über die Zollleitstelle und den Zollgrenzdienst"
wurde in der sog. Bizone (wirtschaftliche Vereinigung der britischen und amerikanischen Zone ab 1. Januar 1947) ein einheitlicher Zollgrenzdienst geschaffen. Dabei Übernahm man im wesentlichen das in der britischen Besatzungszone seit langem bewährte System.
Die Tätigkeit der an der Demarkationslinie zur SBZ eingesetzten Zollbeamten wurde anfangs als "Grenzdienst" bezeichnet. Das all den internationalen Grenzabschnitten noch gebräuchliche Wort "Zollgrenzschutz" erschien unpassend, weil die Zonengrenze keine Zollgrenze war. Vom 20. Februar 1950 an wurde auf Veranlassung der Zollleitstelle die Bezeichnung "Zollgrenzdienst " verwendet.
In der britischen Zone trat durch das genannte Gesetz nur insofern eine Ändederung ein, als die Chefinspektion des Zollgrenzschutzes -Britische Zone- in
"Zollgrenzdirektion Nord"
umbenannt wurde.
In der amerikanischen Zone jedoch brachte die Vereinheitlichung der Grenzaufsicht einschneidende organisatorische und personelle Veränderungen.
In Hessen mußten die den Aufsichtsdienst versehenden Polizeibeamten auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Zolleitstelle und dem Land Hessen von der neuen
"Zollgrenzdirektion Süd"
in den Grenzdienst überführt und nach und nach zu überall verwendbaren Zollgrenzbeamten ausgebildet werden. Das Land Hessen erklärte sich damit einverstanden, dass auch die grenzpolizeilichen Aufgaben der hessischen Grenzpolizei auf den Zollgrenzdienst übergingen. Für den ausgedehnten hessischen Grenzabschnitt wurde die Inspektion des Grenzdienstes in Bad Hersfeld eingerichtet, der die Grenzkommissariate in Tann, Hünfeld, Philippsthal, Obersuhl, Netra, Wanfried und Witzenhausen mit insgesamt 70 Grenzaufsichtsstellen unterstanden.
In Bayern führte die Errichtung der geil. "Zollgrenzdirektion Süd" zur Trennung des Zollgrenzdienstes voll der Bayerischen Landesgrenzpolizei zur Errichtung von drei Inspektionen: Das waren Hof (mit einem Grenz- kommissariat am Ort), Coburg (mit den GKom Ludwigsstadt, Kronach, Neustadt und Coburg) und Schweinfurt (mit den GKom in Maroldsweisach, Königshofen, Mellrichstadt). Allen Kommissariaten unterstanden 70 Grenzaufsichtsstellen.
Rückgliederung des Zollgrenzdienstes in die Bundeszollverwaltung
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 bestimmte in Artikel 108, dass der Aufbau der Bundesfinanzbehörden durch Bundesgesetz geregelt werden sollte. Dem wurde durch das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) vom 6. September 1950 entsprochen. Bereits zum 1. Juli 1950 hatte das Bundesministerium der Finanzen die Aufgaben der Zollleitstelle übernommen. Damit wurde die Leitung des Zollgrenzdienstes an den internationalen Grenzabschnitten grundsätzlich den Oberfinanzpräsidenten übertragen.
Für die Demarkationslinie zur SBZ ließen es die Interessen der Besatzungsmächte allerdings zweckmäßig erscheinen, bis auf weiteres den Zollgrenzdienst in einer Hand zu belassen. Bei den Oberfinanzdirektionen Kiel und Hannover und bei den Oberfinanzdirektionen Wiesbaden (später Frankfurt /M.) und Nürnberg entstand so der Posten des "Sonderbeauftragen für die Zonengrenze". Am 1 . Januar 1952 aber wurden die Dienststellen des Sonderbeauftragten bereits wieder aufgehoben. Ihre Aufgaben gingen auf die jeweiligen Oberfinanzdirektionen über. Zur gleichen Zeit wurden die Inspektionen des Grenzdienstes in Hauptzollämter umgewandelt, zunächst unter der Bezeichnung "Hauptzollämter Zonengrenze".
Die Organisationsform des Zollgrenzdienstes sollte sich bis 1990 zwar in Einzelheiten oft ändern, behielt aber die folgende Struktur (Stand 1.10.1965) in den Grundsätzen bei:
Oberfinanzbezirk Kiel mit dein Hauptzollamt Lübeck-Ost (Zollkommissariate Lübeck-Süd, Hollenbek und Büchen) mit insgesamt 29 Grenzaufsichtsstellen;
Oberfinanzbezirk Hannover mit dem Hauptzollamt Lüneburg (ZKom Bleckede, Hitzacker und Gartow), Hauptzollamt Uelzen (ZKom Lüchow, Bergen/Dumme, Wittingen und Brome), Hauptzollamt Braunschweig-Ost (ZKom Wahrstedt, Helmstedt, Schöningen, Hornburg und Bad Harzburg), Hauptzollarnt Nordbeim -später Göttingen- (ZKom Braunlage, Walkenried, Bad Lauterberg, Duderstadt und Bremke). Der gesamte Bezirk umfaßte 123 Grenzaufsichtsstellen und 4 Zollschiffsstationen.
Oberfinanzbezirk Frankfurt/Main mit den Hauptzollämtern Kassel (ZKom Witzenhausen, Wanfried und Netra), Hauptzollamt Fulda (ZKom Obersuhl, Heringen, Hünfeld und Tann). Insgesamt 61 Grenzaufsichtsstellen.
Oberfinanzbezirk Nürnberg mit den Hauptzollämtern Schweinfurt (ZKom Mellrichstadt, Königshofen und Marolsweisach), Hauptzollamt Coburg (ZKom Coburg, Neustadt, Kronach und Ludwigsstadt), Hauptzollamt Hof/Saale (ZKom Naila, Hof und Rehau). Insgesamt 92 Grenzaufsichtsstellen.
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