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Grenzpolizei
Die Überwachung der Demarkationslinie (DL), deren Überschreitung durch entsprechende Erlasse der Besatzungsmächte verboten war, erfolgte in den ersten Monaten nach der Gründung der Besatzungszonen ausschließlich durch Streifen der sowjetischen Truppen.
Im November 1946 begannen die Landespolizeibehörden, in den fünf Ländern der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eine Grenzpolizei aufzustellen. Ihre Aufgabe war es, die Demarkationslinie (DL) zu den drei Westzonen zu überwachen.
Berittene Grenzpolizei
Die Sowjetunion baute von Anfang an in ihrer Besatzungszone zielgerichtet ein eigenes politisches System nach ihrem Vorbild auf Die Strukturen von staatlicher Administration und Gesellschaft wurden von Grund auf verändert. So wurde auch das Personal der Grenzpolizei überwiegend aus der "Arbeiter- und Bauernklasse" rekrutiert. Die Grenzpolizisten unterstanden von Beginn an sowjetischen Kommandeuren. Ihren Dienst konnten sie nur zusammen mit sowjetischen Soldaten versehen.
Die Grenzpolizei war bis zu ihrer Obernahme durch die "Nationale Volksarmee" (NVA) im Jahre 1961 immer wieder wechselnd dein Ministerium des Innern bzw. für Staatssicherheit (MfS) unterstellt. Insbesondere wegen der deutlich schlechteren Lebensbedingungen in der sowjetisch besetzten Zone blühte der Schmuggel über die Demarkationslinie- viele Menschen flüchteten. Auch aus diesem Anlass erließ das seinerzeit zuständige MfS eine Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Dies war der Anfang der totalen Abgrenzung der DDR, mit dem Ziel, die Fluchtbewegungen von Ost nach West zu verhindern. Vorwand für die Verordnung war u.a. der Beitritt der Bundesrepublik zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.
Formulierungen der Verordnung ließen von vornherein befürchten, dass sieh die Demarkationslinie zu einer schwer überwindbaren Grenze entwickeln würde:
"l. Die entlang der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland festgelegten Sperrzone umfasst einen 10 m breiten Kontrollstreifen unmittelbar an der Demarkationslinie, anschließend einen etwa 500 m breiten Schutzstreifen und dann eine etwa 5 km breite Sperrzone.
4. Das Überschreiten des 10 m breiten Kontrollstreifens ist für alle Personen verboten. Personen, die versuchen, den Kontrollstreifen in Richtung DDR oder Westdeutschland zu überschreiten, werden von den Grenzkontrollstreifen festgenommen. Bei Nichtbefolgung der Anordnungen der Grenzstreife, wird von der Waffe Gebrauch gemacht
Im Jahre 1952 wurden bei der Grenzpolizei wieder militärische Dienstgradbezeichnungen wie bei der "Kasernierten Volkspolizei" (KVP) eingeführt. Aus dem Grenzgebiet wurden in der überfallähnlichen "Aktion Ungeziefer" sogenannte "unzuverlässige Personen" ausgesiedelt.
1955 übernahm die Deutsche Grenzpolizei die alleinige Verantwortung für die Kontrolle und Bewachung der Grenzen der DDR. Allerdings verblieben noch bis 1958 sowjetische "Berateroffiziere" bei den Grenzpolizeieinheiten.
Im November 1957 gab die Grenzpolizei die Personen- und Warenkontrolle an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW) ab. Danach widmete sie sich nur noch der militärischen Sicherung der Grenze und wurde u.a. mit Schützenpanzern und leichten Geschützen ausgerüstet.
1960 verlegte man die ersten Minen und richtete Hundelaufanlagen ein. Trotzdem gelang vielen DDR-Bürgern die Flucht in den Westen.
Um auch die Flucht über Berlin zu verhindern, entschloss sich die DDR in Absprache mit den Sowjets im Sinne des Warschauer Paktes am 13. August 1961 die Sektoren-Grenze in Berlin abzusperren und eine Mauer zu errichten.
Ab 15. September 1961 unterstand die Deutsche Grenzpolizei dem Ministerium für Nationale Verteidigung als "Kommando der Grenztruppen der NVA" (kurz: Kommando Grenze der NVA). Grenzpolizisten verwandeln sich in Grenzsoldaten.
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