|
Die ersten Zollorgane bildeten sich bis zum Herbst 1947 zunächst auf Länderebene heraus, dann erst wurde mit dem Aufbau eines einheitlichen Systems von Zollämtern an den Zollgrenzen im Norden, Osten und Süden der sowjetischen Besatzungszone begonnen (Befehl Nr. 29 des Obersten Chefs der sowjetischen Militäradministration für Deutschland -SMAD ) Die neuen Hauptzollämter mit ihren Zollämtern unterstanden der "Verwaltung für Außenhandel der SMAD". Der vorgenannte Befehl schuf auch die Grundlage für eine einheitliche Zollerhebung. Rechtliche Basis des Zolldienstes war die alte Zollgesetzgebung von 1939, die Reichsabgabenordnung von 1918 und der Zolltarif von 1902 Auch gehörte die Durchführung der Steueraufsicht über die Verbrauchsteuern wiederum zu den Aufgaben der Zollorgane Schon 1947 flossen 3,7 Mrd. Mark in die Zollkassen
Die weitere Entwicklung des Zollwesens wird im "schönen" dialektischen Sprachstil wie folgt beschrieben.
"Zur Durchsetzung und zum Schutz des Außenhandels- und Valutamonopol im grenzüberschreitenden Verkehr kam dem "Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels" vom 21. August 1950 besondere Bedeutung zu "
Auf der Grundlage dieses Gesetzes, das zunächst nur für den Warenverkehr zwischen der DDR, wie sich die sowjetisch besetzte Zone nun nannte, und Westberlin und umgekehrt galt und die Kontrolle am gesamten Ring um Berlin erforderte, wurde das
“Amt für Kontrolle des Warenverkehrs” (AKW) beim Ministerium für innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung geschaffen.
Der Geltungsbereich des vorgenannten Gesetzes wurde mit Verordnung vom 26 Juli 1951 auch auf die Demarkationslinie (Zonengrenze) ausgedehnt Auf die Angehörigen dieses neuen Amtes ging jetzt auch die Kontrolle des Waren und Zahlungsverkehrs (bisher von der Deutschen Grenzpolizei wahrgenommen) über (Daneben bestand ein zweites AKW beim Magistrat von Groß-Berlin zur Kontrolle des Warenverkehrs an den Sektorengrenzen Berlins)
Der 2. Parteikonferenz der SED im Jahre 1952 folgten einschneidende Veränderungen im Staatswesen der DDR. So verkündete die Regierung der DDR am 28 August 1952 eine Verordnung über die Errichtung eines
" Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs (AZKW)".
Diese Verordung enthielt weitgehend die "normalen" Aufgaben einer Zollverwaltung, dazu aber auch von kommunistischer Doktrin geprägte Sonderaufgaben, wie zB den "Kampf gegen die Einfuhr feindlicher Materialien sowie Hetz -und Schundliteratur" Die daraus entstehenden Aktivitäten des ostdeutschen Zolls sollten nun für alle Westbesucher und Transitreisenden bis 1989 das Bild einer fremd und bösartigen Verwaltung in der Art prägen, daß auch das Mitführen von hannlosen Druckerzeuhrnissen wie Zeitungen, Magazinen zur Beschlagnahme führte und so die Zollverwaltung "drüben" als Schreckensorgan eines totalitären Staates angesehen wurde. Dazu kam die ständige Perfektionierung der Kontrolle aller Pakete und Päckchen im genzüberschreitenden Verkehr durch die Zollorgane, zwar nicht sichtbar, dafur aber spürbar fur Bürger und Institutionen beim Ministerium fur innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung geschaffen
Neue Strukturen fiir die Arbeit des AZKW folgten aus dem Staatsvertrag vom 20 September 1955 mit der Sowjetunion. Die Zollorgane im Osten Berlins (Hauptstadt der DDR) wurden aufgelöst und die Aufgaben direkt dem AZKW übertragen, das nun auch Genzpolizeiliche Funktionen an den Westgrenzen, am westlichen Ring um Berlin und 1960 an der Seegrenze der DDR erhielt. 1960 entstanden auch die bisher noch nicht vorhandenen Bezirksverwaltungen des AZKW, um "die Vervollkommnung des Staatsapparates" auch auf dem Gebiet des Zollwesens durchzusetzen.
Nach dem Mauerbau 1961 verstärkte sich der ideologische Einfluss des SED-Regimes auch auf die Zollorgane wie sich z.B. aus der folgenden makabren Verpflichtung der "Genossen eines Paketkontrollamtes" ergibt:
„Unsere entscheidende Verpflichtung im Aufgebot ist die Bekämpfung der Feindtätigkeit im Paket- und Päckchenverkehr. Wir erkennen heute noch deutlicher, dass die Kontrolle im Paket- und Päckchenverkehr unsere Grenzabschnitt ist, den wir zu sichern haben,“
Das SED-Regime strebte jetzt "zur Wahrung der Souveränität und Unantastbarkeit des deutschen sozialistischen Staates " ein neues Zollgesetz an. Dieses Gesetz trat am 30. April 1962 in Kraft und war "das erste deutsche Zollgesetz, das dem Frieden und Fortschritt entspricht", so die amtliche Formulierung, Die Staatsgrenze der DDR wurde jetzt auch gegenüber Westdeutschland Zollgrenze
der DDR, das AZKW umgewandelt in
"Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik".
Oberbehörde war der "Minister für Außenhandel" .
Erheblich verstärkt wird jetzt der Einfluss der SED-Parteidoktrin auf den täglichen Dienstbetrieb. Grußadressen nach Jahrestagen, Parteitagen und sonstigen "sozialistischen Gedenktagen" geben hier ein beredtes Zeugnis ab.
Der Zusammenarbeit mit den "sozialistischen Bruderstaaten" wird eine große Bedeutung beigemessen. An der Fachschule der Zollverwaltung "Heinrich Rau" in Plesso wird nicht nur die Ausbildung Fortbildung der eigenen Zollangeörigen betrieben. es finden auch Lehrgänge aller Art für Zollbedienstete aus den ehemaligen sozialistischen Ländern, z, B, aus Afrika, Mittel und Südamerika
Sowie aus dem asiatischen Raum statt.
Erstaunlicherweise wurden alle Mitarbeiter der Zollverwaltung im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsprogramms an Waffen ausgebildet, obwohl seit Bestehen der "Grenztruppen der DDR" eine der ureigensten Tätigkeiten von Zollverwaltungen - die Grenzüberwachung - nicht zu den Aufgaben dieses Dienstzweiges der Deutschen Demokratischen Republik zählte.
Die Zollverwaltung der DDR hatte 9.510 Mitarbeiter. Diese Mitarbeiter waren unter der Leitung eines Chefinspekteurs in der Hauptverwaltung Berlin-Grellstrasse, in den Bezirksverwaltungen Rostock, Potsdam, Berlin, Frankfurt/Oder, Magdeburg, Erfurt, Leipzig und Dresden sowie in diesen unterstellten 61 Grenzzollämtern, 15 Binnenzollämtern, 14 Postzollämtern sowie 20 Zollfahndungsämtern tätig.
|